Kündigung Kooperationsvertrag EVB-BKW

Sep 5, 2022

BKW Energiekunden werden ab 1. Januar 2023 durch die EVB versorgt

Liebe Kundinnen und Kunden,
Hiermit informieren wir Sie, dass die BKW den Kooperationsvertrag welcher von der EVB und der AEK Energie AG abgeschlossen wurde, per 31. Dezember 2022 gekündigt hat.

Als Eigentümerin des Stromnetzes ist die EVB verantwortlich für den Erhalt und Ausbau des Stromnetzes und damit nach den Vorgaben des Stromversorgungsrechts auch für Ihre Versorgung mit Strom.
Die bisherige Möglichkeit der Wahl zwischen BKW und EVB innerhalb der Grundversorgung entfällt.

Weitere Informationen entnehmen Sie in der untenstehenden Kundeninformation.

Kundeninformation Auflösung Energielieferung durch BKW